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WEG & Recht

Zertifizierter Verwalter – was bedeutet das für Eigentümer?

Seit der WEG-Reform ist der Begriff „zertifizierter Verwalter" in aller Munde. Was dahintersteckt und warum es für Eigentümergemeinschaften relevant ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an Hausverwalter eingeführt. Eine der wichtigsten Neuerungen: der Begriff des „zertifizierten Verwalters". Er ist seitdem ein zunehmend gefragtes Auswahlkriterium – und verdient eine genauere Betrachtung.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Ein zertifizierter Verwalter im Sinne des WEG weist durch eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nach, dass er über die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum verfügt. Geprüft werden unter anderem Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht sowie kaufmännische Grundlagen. Die Prüfung muss regelmäßig erneuert werden.

Haben Eigentümer einen Anspruch darauf?

Grundsätzlich ja. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört es zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen. Das bedeutet: Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen Verwalter mit entsprechender Zertifizierung wählt. Ob und wie dieser Anspruch im Einzelfall durchgesetzt werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab.

Welche Kenntnisse werden geprüft?

Die IHK-Prüfung umfasst ein breites Spektrum an Themen:

  • Wohnungseigentumsrecht und WEG-Reform
  • Mietrecht und Grundlagen des Vertragsrechts
  • Kaufmännisches Grundwissen, Buchführung, Jahresabrechnung
  • Technisches Grundverständnis für Gebäude und Instandhaltung
  • Versicherungsrecht und Maklerrecht (Grundkenntnisse)

Reicht ein Zertifikat allein aus?

Ein Zertifikat belegt Fachwissen – aber es ersetzt keine Verlässlichkeit, keine Erreichbarkeit und keine persönliche Betreuung. Eigentümer sollten das Gesamtbild betrachten: Wie kommuniziert die Verwaltung? Gibt es feste Ansprechpartner? Wie ist die Erreichbarkeit geregelt? Kennt die Verwaltung die Immobilie? All diese Fragen sind mindestens ebenso wichtig wie die formale Qualifikation.

Die Zertifizierung ist ein wichtiges Auswahlkriterium, das Mindeststandards sichert – kein Garant für eine gute Zusammenarbeit, aber ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Suche.

Worauf Eigentümer zusätzlich achten sollten

  • Nachgewiesene Qualifikation – idealerweise zertifizierter Verwalter nach WEG
  • Persönliche Erreichbarkeit und feste Ansprechpartner
  • Transparente Kommunikation und regelmäßige Berichterstattung
  • Regionale Präsenz und Kenntnis des Objekts
  • Klare Vertragsgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten

Die Zertifizierung schafft Vertrauen und sorgt für einen einheitlichen Qualitätsstandard. Sie ist ein wichtiges Auswahlkriterium – ersetzt jedoch nicht den persönlichen Eindruck und die Qualität der täglichen Zusammenarbeit.

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